Die VfL-Kolumne ist ein neues Format auf Tief im Westen – Das VfL-Magazin. Immer zu Wochenbeginn gibt es einen kurzen Kommentar zu einem ausgewählten Thema – zum sportlichen Geschehen an der Castroper Straße, oder gerne auch zum Drumherum. Die Regel: Maximal 1.848 Buchstaben. Das Ziel: Diskussionen anzustoßen. Das Thema heute: Die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder des VfL Bochum treffen sich an diesem Dienstagabend im RuhrCongress. So spannend wie im vergangenen November dürfte die Versammlung nicht werden. Seinerzeit gab es bekanntlich eine Kampfabstimmung um die personelle Besetzung des Präsidiums. Gewählt wird auch in diesem Jahr, allerdings nur die Findungskommission. Kein unwichtiges Gremium, das in der Öffentlichkeit aber nur selten in Erscheinung tritt und mangels Gegenkandidaten quasi nur bestätigt werden muss. Ansonsten wird noch über eine Satzungsänderung beraten. Der VfL möchte den digitalen Mitgliedsausweis einführen.
Das erscheint sinnvoll, denn die an den Klub gebundene Fangemeinde wächst seit einigen Jahren rasant. 21.196 Mitglieder sind an diesem Dienstag stimmberechtigt, mehr als 5.000 Mitglieder sind seit Dezember 2022 dazugekommen. Die Frage ist nur: Wofür sind sie eigentlich Mitglied geworden? Damit sie an der Vereinsdemokratie partizipieren können? Oder vorrangig, damit sie überhaupt noch eine Chance haben, an Tickets zu kommen? Sehr wahrscheinlich Letzteres. Der VfL sollte jedoch mehr dafür tun, vor allem Erstgenanntes zu fördern.
Allerdings trägt allein die Terminierung der Mitgliederversammlung nicht dazu bei. Es ist nicht mehr zeitgemäß zu erwarten, dass sich alle Interessierten werktags für mindestens drei Stunden unbedingt im RuhrCongress einfinden müssen. Für Familien mit Kindern, für Berufstätige ohne Nine-to-five-Job, für gesundheitlich Angeschlagene, aber vor allem für Mitglieder mit einer längeren An- und Abreise ist das schon seit vielen Jahren ein echtes Problem, die Corona-Zeit mal ausgeklammert.
Passenderweise hat der Bundestag im Februar 2023 beschlossen, dass Mitgliederversammlungen von Vereinen nun auch in hybrider Form stattfinden können, unabhängig von der Vereinssatzung. Neben der physischen Präsenz im Kongress-Saal wäre dann auch eine digitale Teilnahme von jedem Ort der Welt möglich. Alternativ sollten die Verantwortlichen wenigstens darüber nachdenken, künftige Versammlungen auf ein spielfreies Wochenende zu legen. 2017, als die Ausgliederung beschlossen wurde, ging es doch auch.
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(Foto: Imago / RHR-Foto)