VfL legt Protest ein

Fall Jatta: VfL nimmt Einspruch zurück

UPDATE: Der VfL Bochum hat sich am Dienstagnachmittag abschließend zum Fall Bakery Jatta geäußert. Nachdem das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Ermittlungen zu Zweifeln an der Identität des HSV-Profis eingestellt hat, zieht der Revierklub seinen Protest zurück. Der VfL hatte aufgrund von Verdachtsmomenten Einspruch gegen die Wertung des Auswärtsspiels beim Hamburger SV eingelegt. Jatta war in dieser Partie eingesetzt worden.

„Mit der Entscheidung der zuständigen Behörde hat sich die sportjuristische Frage für den VfL Bochum geklärt und wir sehen keine Veranlassung, den Einspruch aufrecht zu erhalten“, heißt es von Vereinsseite. Und weiter: „Der VfL hat eine verdiente Niederlage hinnehmen müssen. Durch die veränderte Indizienlage […] besteht kein Grund mehr, die Rechtmäßigkeit der Spielberechtigung zu hinterfragen.“

Der ursprüngliche Bericht vom 19.08.2019:

In der Geschäftsstelle des VfL Bochum herrschte am Montag emsiges Treiben. Der erste Grund: Am Sonntagabend bescherte Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder dem Zweitligisten ein besonderes Pokallos. Ende Oktober empfängt der Zweitligist den FC Bayern München. Schon jetzt stapeln sich die Ticketanfragen – obwohl der Verein darum bittet, den offiziellen Verkaufsstart abzuwarten. „Das ist das attraktive Los, das man ziehen kann“, freut sich Manager Sebastian Schindzielorz über das Pokalduell.

Der zweite Grund für die rege Betriebsamkeit ist dieser: Im Fall Bakery Jatta legt der VfL Bochum Einspruch gegen die Wertung der 0:1-Niederlage beim Hamburger SV ein. Medienberichten zufolge bestehen Zweifel daran, dass der Spieler des HSV bei seiner Einreise nach Deutschland richtige Angaben zu seiner Person gemacht hat. Das könnte bedeuten, dass der Einsatz von Jatta gegen Bochum nicht zulässig war, weil er unter falscher Identität gespielt hätte. Denn die Spielerlaubnis ist namentlich auf Bakery Jatta ausgestellt; nur so ist sie auch gültig. „Zur Fristwahrung und in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Mannschaft und das Vereinswohl“ – so die Formulierung in einer Pressemitteilung – greift der VfL deshalb auf rechtliche Mittel zurück.

Das Problem: Diese Wortwahl hilft offensichtlich nicht dabei, dass alle Fans den Vorgang nachvollziehen können. Zu abstrakt und ohne Hintergründe hat der VfL seine Entscheidung kommuniziert. Allein auf Facebook gibt es unter dem Statement des VfL schon mehr als 1.500 Kommentare. Viele von ihnen bezeichnen den VfL als schlechten Verlierer. Dabei war ein Einspruch vor der Partie noch gar nicht möglich. Ohnehin ist die Entscheidung der Vereinsführung in der Sache durchaus nachvollziehbar. „Wir müssen die menschliche Komponente von der rechtlichen trennen“, sagt Christof Wieschemann, Anwalt für Sportrecht aus Bochum.

Wieschemann erklärt die Thematik wie folgt: „Der Einspruch ist absolut sinnvoll, weil er fristgebunden erfolgen muss. Das heißt, der VfL kann nicht warten, bis die Hamburger Ausländerbehörde eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob Bakery Jatta möglicherweise falsche Angaben gemacht hat und die Spielgenehmigung nicht gültig wäre. Die Verantwortlichen sichern sich und den Verein lediglich ab, weil sie noch nicht wissen, wie es weitergeht.“ Auch der 1. FC Nürnberg, Hamburgs Gegner am Spieltag zuvor, hat Einspruch eingelegt. Bis dato gab es nur eine Vorermittlung und Anhörung des Spielers durch den DFB-Kontrollausschuss.

Wie der Fall ausgehen wird, ist deshalb noch völlig ungewiss. „Wir wissen nicht, ob sich die Vorwürfe erhärten. Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagt Rechtsanwalt Wieschemann. „Klar ist aber auch: Bei der Erteilung einer Spielerlaubnis haftet der Verein für die Richtigkeit der Angaben. Das ist der DFB-Spielordnung so festgelegt.“ Möglicherweise habe der HSV mit Bekanntwerden der Vorwürfe sogar böswillig gehandelt, weil Bakery Jatta weiter eingesetzt wurde. „Die Anschuldigungen sind in der Welt. Die Hamburger sind somit nicht mehr gutgläubig“, ergänzt Wieschemann für den Fall, dass Jatta tatsächlich unter falscher Identität spielt. Welchen Einfluss dies auf die Spielwertung des VfL hätte, ist trotzdem offen und müsste in einem möglichen Verfahren vor dem DFB-Sportgericht geklärt werden.

(Foto: Imago / Sven Simon)